Informationen

Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient

Ist die Ernährungsberatung von Ihrem Hausarzt verordnet, wird sie aus dem Grundtarif (siehe unten) ihrer Krankenkasse bezahlt. Rechnung stellt die Ernährungsberatung der Krankenkasse. Ihre persönliche Jahresfranchise und 10% Selbstbehalt wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt. Kontrollieren Sie Ihre Jahresfranchise mit einem Telefon an Ihre Krankenkasse.

Bitte bringen Sie ihre Arztverordnung bei der ersten Ernährungsberatung mit.

Konsultation

Minuten  Was ist inbegriffen?
1. 45

Analyse der Ist-Situation, erste Empfehlungen,

Beratungsunterlagen, Administration, Arztbericht,
Korrespondenz mit Krankenkasse

ab 2. 30 Beratungsunterlagen
ab 7. 30 Beratungsunterlagen

Nicht kassenpflichtige Beratungen – Selbstzahler können der Zusatzversicherung abklären, wie viel der Kosten übernommen werden.


Abmeldungen: mind. 48 Stunden vorher telefonisch oder per Mail notwendig.

Ansonsten wird eine Pauschale von CHF 50.00 verrechnet.

Diese Rechnung wird nicht von der Krankenkassen bezahlt.

Sie können 24h pro Tag eine Absage hinterlassen, Telefonbeantworter/Mail, siehe oben.


Sie können jederzeit mit einem Angehörigen/Vertrauensperson zur Beratung erscheinen.

Bei Bedarf können Sie eine Verlängerung der Beratung bei Ihrem Hausarzt beantragen.

 

Vertrauliche Beratung – Schweigepflicht
Ich stehe unter Schweigepflicht und gebe keine Informationen an Drittpersonen weiter.

Persönliche Einwilligungserklärung

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Persönliche_Einwilligungserklärung.pdf
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